Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Inanspruchnahme von Leistungen des Soestebades Cloppenburg, Hagenstraße 28, 49661 Cloppenburg – Betreiber Stadt Cloppenburg, Sevelter Straße 8, 49661 Cloppenburg erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle angebotenen Leistungen nach Maßgabe des zwischen der Stadt Cloppenburg und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Der Kunde erklärt sich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Angebote und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Cloppenburg richten sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer, jedoch nur an Endabnehmer.
Die Leistungen und Angebote der Stadt Cloppenburg erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, wenn und soweit die Stadt Cloppenburg diese nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt. Das Schweigen der Stadt Cloppenburg auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkenntnis oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Selbst wenn die Stadt Cloppenburg auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit Geltung jener Geschäftsbedingungen. Der Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gilt auch dann, wenn diese zu einzelnen Regelungspunkten keine gesonderte Regelung enthalten.
Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
Zur Nutzung des Online-Shops als Kunde ist nur zugelassen, wer als natürliche Person unbeschränkt geschäftsfähig ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat und ausschließlich auf eigene Rechnung handelt. Dieses Angebot richtet sich nicht an Unternehmer. Für die Nutzung sind geeignete technische Mittel (z.B. Endgerät mit Internetzugang, gültige E-Mail-Adresse) erforderlich.
Angebot und Vertragsabschluss
Die von der Stadt Cloppenburg präsentierten Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Bestellt der Kunde elektronisch, wird die Stadt Cloppenburg den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen.
Soweit der Kunde die Bestellung über die Website der Stadt Cloppenburg tätigt, gilt folgendes:
Durch Anklicken des Buttons „in den Warenkorb“ kann der Kunde das Ticket bzw. den Gutschein/die Wertkarte in den virtuellen Warenkorb legen. Dieser Vorgang ist unverbindlich und stellt kein Vertragsangebot dar.
Vor einer Bestellung kann sich der Kunde registrieren. Hierzu kann er ein Kundenkonto eröffnen. Andernfalls bestellt er als Gast.
Vor Abgabe einer Bestellung wird der Inhalt der Bestellung einschließlich der Kunden- und Zahlungsdaten auf einer Übersichtsseite zusammengefasst. Der Kunde kann dort sämtliche Bestelldaten über die vorgesehenen Änderungsfelder korrigieren.
Mit dem Anklicken des Buttons „kaufen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
Nach der Bestellung erhält der Kunde von der Stadt Cloppenburg eine automatisch generierte E-Mail mit der die Stadt Cloppenburg die Bestellung annimmt (Vertragsbestätigung).
Der Vertragstext wird von der Stadt Cloppenburg gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Kunden jederzeit unter http://soestebad-cloppenburg.de zugänglich und können von diesem abgespeichert und ausgedruckt werden. Ferner wird die Stadt Cloppenburg dem Kunden die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Bestellbestätigung in Textform zur Verfügung stellen.
Mündliche Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich Leistungen durch die Stadt Cloppenburg und deren Mitarbeitende erfolgen ausschließlich aufgrund der bisherigen Erfahrung. Sie stellen keine Eigenschaften, Beschaffenheit oder Garantien in Bezug auf die Leistungen dar. Eine Garantie gilt nur dann als übernommen, wenn die Stadt Cloppenburg schriftlich eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet hat.
Vertragsgegenstand und Vertragszeit
Allgemeines
Die wesentlichen Merkmale der angebotenen Leistungen sind den jeweiligen Beschreibungen auf der Website http://shop.soestebad.de oder vor Bestätigung der Schaltfläche „Kaufen“ und der damit einhergehenden Abgabe des Angebots auf Vertragsabschluss zu entnehmen.
Gegenstand des erteilten Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg.
Besondere Bestimmungen zu E-Tickets
Das E-Ticket ist nicht zeit- und tagesgebunden. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit bestimmter Tage, Zeiten oder Ticketkontingente besteht nicht. Stundenweise buchbare Aufenthalte sind nur soweit verfügbar, wie entsprechende Kapazitäten bestehen. Die Auswahl des E-Tickets erfolgt durch Anklicken es gewünschten Tickets.
Die im Online-Shop verfügbaren E-Tickets werden während des Bestellvorgangs nur für einen technisch bedingten, begrenzten Zeitraum reserviert. Wird der Bestellvorgang innerhalb dieses Zeitraums nicht vollständig abgeschlossen, entfällt die Reservierung. In diesem Fall besteht keine Gefahr, dass das zuvor ausgewählte E-Ticket weiterhin verfügbar ist.
Das E-Ticket berechtigt zu einem einmaligen Eintritt in das Soestebad Cloppenburg.
Nach Abschluss der Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung mit einem personalisierten QR-Code, der zum Eintritt berechtigt. Der QR-Code ist beim Eintritt in das Soestebad Cloppenburg entweder in elektronischer Form oder als Ausdruck vorzuzeigen und beim Check-In einscannen zu lassen. Ohne gültigen QR-Code ist ein Einlass nicht möglich. Beim Verlassen des Soestebades Cloppenburg ist das E-Ticket erneut einzuscannen, sofern dies aus organisatorischen oder abrechnungstechnischen Gründen erforderlich ist.
Besondere Bestimmungen zu Gutscheinen und Wertkarten
Gutscheine sind Wertgutscheine, mit denen ein vom Kunden bestimmter Geldbetrag erworben wird. Der Gutschein berechtigt zur Inanspruchnahme von Leistungen der Stadt Cloppenburg bis zur Höhe des ausgewiesenen Gutscheinwerts, vorbehaltlich der jeweils geltenden Preise und Verfügbarkeiten. Der Gutscheinwert ist vom Kunden im Rahmen der im Online-Shop vorgesehenen Beträge frei wählbar. Gutscheine vermitteln keinen Anspruch auf Rabatte oder Vergünstigungen, insbesondere nicht auf ermäßigte Eintrittstarife. Der Kunde erhält nach Abschluss des Bestellvorgangs einen Code, der bei weiteren Käufen im Warenkorb oder an der Kasse eingelöst werden kann.
Wertkarten/Wertbänder sind wiederaufladbare Guthabenkarten mit einer individuellen Kartennummer. Sie weisen einen bestimmten Geldwert aus, der zur Bezahlung von Leistungen der Stadt Cloppenburg verwendet werden kann. Der Kunde kann Wertkarten in den im Online-Shop angebotenen Wertstufen erwerben und dort jederzeit erneut aufladen. Der Kunde erhält nach Abschluss einen Code, über den das auf der Wertkarte gespeicherte Guthaben zur Bezahlung von Leistungen bis zur Höhe des jeweils vorhandenen Guthabens eingesetzt werden kann. Weiter erhält der Kunde unter Vorlage des QR-Codes an der Kasse ein Wertarmband, welches inhaberbezogen ist und den Kunden, als Wertkarteninhaber an der Kasse ausweist. Abhängig von der jeweiligen Wertstufe der Wertkarte erhält der Kunde beim Erwerb von Eintrittskarten einen wertabhängigen Rabatt, dessen Höhe im Online-Shop ausgewiesen ist. Der mit der Wertkarte verbundene Rabatt gilt ausschließlich für Eintrittstarife der Stadt Cloppenburg. Er gilt insbesondere nicht für den Erwerb von Gutscheinen, für Kurse sowie für gastronomische Leistungen und sonstigen Zusatzleistungen, soweit diese nicht ausdrücklich als rabattfähig gekennzeichnet sind. Der Rabatt ist nicht mit anderen Rabatten, Preisaktionen oder Vergünstigungen kombinierbar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Der Gutschein bzw. die Wertkarten begründen keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme bestimmter Leistungen zu bestimmten Zeiten oder zu bestimmten Preisen.
Ein etwaiges Restguthaben verbleibt auf dem Gutschein bzw. der Wertkarten und kann bei einer späteren Einlösung verwendet werden.
Preisänderungen nach Erwerb des Gutscheins oder der Wertkarte bleiben unberührt; der Gutschein bzw. die Wertkarte wird jeweils wertmäßig angerechnet. Ein Anspruch auf Barauszahlung des Guthabens auf der Wertkarte oder den Gutscheinen besteht nicht.
Die Gutscheine sind grundsätzlich 3 Jahre gültig. Die Gültigkeitsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres in dem der Gutschein erworben wurde.
Besondere Bestimmungen zu Schwimmkursen
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung des jeweils gebuchten Schwimmkurses in der vereinbarten Anzahl von Unterrichtseinheiten (Unterrichtsblock), zu den vereinbarten Termin und – soweit vereinbart – mit einer bestimmten Teilnehmerzahl. Erweiterungen oder Kürzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
Die Kurse finden grundsätzlich in den Räumlichkeiten des Soestebades Cloppenburg statt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die vereinbarten Kurstermine sind vom Kursteilnehmer verbindlich wahrzunehmen. Ein Anspruch auf Nachholung versäumter Termine besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Anspruch auf Zahlung des Kurstermines bleibt bestehen, ein Erstattungsanspruch des Kursteilnehmers besteht nicht.
Sofern für einen Kurs eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen ist, kommt der Kurs nur zustande, wenn diese erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, findet der Kurs statt, wenn sämtliche Kursteilnehmer einverstanden sind, die Kursgebühren als Gesamtschuldner in der Höhe zu tragen, die bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl angefallen wären.
Das Stadt Cloppenburg ist berechtigt, die vertraglich geschuldete Leistung durch angestellte oder freiberuflich tätige Mitarbeiter durchführen zu lassen, sofern nicht die persönliche Durchführung durch eine bestimmte Person vereinbart wurde. Ist eine persönliche Durchführung vereinbart und kann die Leistung aufgrund von Krankheit oder sonstiger Verhinderung nicht zum vereinbarten Termin erbracht werden, wird die Stadt Cloppenburg den Kunden unverzüglich informieren und ist berechtigt, sich zur Durchführung des Kurses einer geeigneten Ersatzperson zu bedienen.
Die Teilnahme an Schwimmkursen setzt eine ausreichende gesundheitliche Eignung des Teilnehmers voraus und erfolgt auf eigene Gefahr. Personen mit gesundheitlichen Beschwerden oder Personen, die sich noch von einer Krankheit oder Verletzung erholen, haben vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen. Über Art, Umfang und Intensität der Teilnahme am Kurs entscheidet der Kursteilnehmer eigenverantwortlich.
Nur soweit dies in der Kursbeschreibung angegeben ist, umfasst die Kursgebühr auch den Tarifen für die Badnutzung (Eintrittsticket). Im Übrigen (und dies wird bei der Buchung der entsprechenden Kurse ausgewiesen) ist ein Eintrittsticket für die Kurstage zusätzlich ein gültiges Eintrittsticket nach dem jeweils geltenden Tarif zu erwerben.
Für einen über die Kursdauer hinausgehenden Aufenthalt im Bad kann eine Tarifaufbuchung erforderlich sein. Ein Saunaaufenthalt ist nicht Bestandteil der Kursleistung und nur gegen entsprechende Tarifbuchung möglich. Bei Kursen, die außerhalb der regulären Öffnungszeiten stattfinden, besteht nach Kursende kein Anspruch auf Nutzung der Schwimmbecken oder der Saunaanlage.
Es darf ausschließlich die im Bad zugelassene und für den jeweiligen Kurs vorgesehene Sportausrüstung verwendet werden. Die Kursleitung ist berechtigt, Teilnehmer bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben von der Teilnahme auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung der Kursgebühren.
Entgelt und Zahlungsbedingungen
Es gelten die ausgeschriebenen Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses; diese verstehen sich als Gesamtpreis inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse, PayPal oder Kreditkarte.
Das Stadt Cloppenburg ist jederzeit berechtigt, Vorkasse zu verlangen. Die Stadt Cloppenburg behält sich in dem Fall vor, den Rücktritt zu erklären, sofern der Kunde trotz Mahnung den vollständigen Betrag nicht bis einen Tag vor dem Termin zahlt. Die Stadt Cloppenburg ist berechtigt, vom Kunden einen Nachweis der Banküberweisung in Kopie zu verlangen.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich in Euro. Entstehen Kosten in anderer Währung, trägt grundsätzlich der Kunde das Risiko einer Verteuerung der Kosten durch Verschlechterung des Wechselkurses zwischen dem Zeitpunkt der Kalkulation und der tatsächlichen Bezahlung von Kosten, die vereinbarungsgemäß von Dritten in fremder Währung in Rechnung gestellt werden. Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt der Kunde stets die anfallenden Bankspesen.
Soweit die Zahlung per Rechnung vereinbart ist, gilt: Rechnungsbeträge sind sofort fällig und innerhalb von 10 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Stadt Cloppenburg.
Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht oder wird die Zahlung rückgängig gemacht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit nach dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Gerät ein Unternehmen mit einer Entgeltzahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Wir behalten uns in diesem Fall insbesondere vor, die gesetzliche Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von aktuell 40,00 Euro für den entstandenen Verzugsschaden geltend zu machen. Ein darüberhinausgehender Schadenersatzanspruch bleibt hiervon unberührt. Für Privatpersonen ist dies ausgenommen.
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Widerrufsrecht
Hinweis: Das nachfolgende Widerrufsrecht besteht nur, sofern der Kunde Verbraucher ist (§ 13 BGB).
Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Verbraucherkunde darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag zur Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, kein Widerrufsrecht besteht.
Aus diesem Grund steht dem Verbraucherkunden kein Widerrufsrecht zu, soweit die gebuchte Leistung (Ticket, Kurs, Wellnessangebot) lediglich eine Freizeitbetätigung darstellt und nicht vom Arbeitgeber oder im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit vorgeschrieben ist.
Lediglich für Leistungen, die vom Arbeitgeber oder im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Kunden vorgeschrieben sind, gilt die folgende Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen:
Widerrufsrecht für Dienstleistungen
Sie haben das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadt Cloppenburg, Sevelter Straße 8, 49661 Cloppenburg) mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anders vereinbart; in keinem Fall werden von Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehen Dienstleistungen entspricht.
Für Gutscheine und Wertkarten gilt die folgende Widerrufsbelehrung für Käufe:
Widerrufsrecht für Gutschein-/Wertkartenkäufe
Sie haben das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadt Cloppenburg, Sevelter Straße 8, 49661 Cloppenburg) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden von Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Terminverlegung/-absage durch die Stadt Cloppenburg bei Kursen
Die Stadt Cloppenburg behält sich das Recht vor, vereinbarte Termine abzusagen, zu verlegen oder sonstige Änderungen vorzunehmen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
Seitens der Stadt Cloppenburg eine Erkrankung vorliegt bzw. des jeweiligen Kursleiters eine Erkrankung vorliegt
Ein technischer Notfall eintritt, der die Durchführung der Leistung (vorübergehend) unmöglich macht
Im Falle höherer Gewalt gem. Ziff. 8
Nichterreichung der Mindestteilnehmeranzahl
Aufgrund von behördlichen Anordnungen die Durchführung der Leistung unmöglich wird (hiervon umfasst sind insbesondere Anordnungen zur Quarantäne von der Stadt Cloppenburg oder des Kunden, Anordnungen der Untersagung der gewerblichen Durchführung, Anordnung von Sperrzeiten, sonstige Anordnungen, die eine Durchführung rechtlich oder tatsächlich unmöglich machen bzw. die eine Durchführung unzumutbar machen)
Schließung des Soestebades Cloppenburg aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen oder aufgrund eines akuten Gefährdungsrisikos des Personals oder der Kunden
Fällt die Leistung wegen oben genannter Ereignisse aus, wird die Stadt Cloppenburg den Kunden unverzüglich benachrichtigen. Weiter ist die Stadt Cloppenburg berechtigt, einen Ersatztermin festzulegen. Der Kunde kann dem Ersatztermin binnen 2 Wochen, maximal jedoch bis 7 Tage vor dem geplanten Ersatztermin, widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunde nicht, so ist der Ersatztermin als von ihm genehmigt. Die Stadt Cloppenburg wird den Kunden mit der Mitteilung des Ersatztermins auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens informieren.
Ansprüche des Kunden aufgrund der Verlegung auf einen Ersatztermin bestehen nicht, insbesondere haftet die Stadt Cloppenburg nicht für dadurch entstandene Aufwendungen des Kunden (z.B. Anreisekosten der Teilnehmer etc.).
Ist die Stadt Cloppenburg eine Verlegung unmöglich oder ist diese für den Kunden unzumutbar bzw. hat der kaufmännische Kunde der Verlegung widersprochen, ist die Stadt Cloppenburg zum Rücktritt vom und/oder zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Unter den oben genannten Ereignissen genannten Voraussetzungen ist der Kunde gleichsam berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. In dem Fall wird die bereits erbrachte Zahlung für den nicht erbrachten Teil unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche wie bspw. Erstattung entstandener Aufwendungen (z.B. Anreisekosten etc.), bestehen in diesem Fall nicht.
Gerät die Stadt Cloppenburg mit einer Leistung aufgrund der oben genannten Umstände in Verzug oder wird eine Leistung deshalb unmöglich, so ist die Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
Kündigung/Stornierung durch den Kunden (bei E-Tickets oder Kursen)
Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Das beiderseitige Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Vereinbarte Termine sind vom Kunden verpflichtend wahrzunehmen. Termine sind hierbei als vereinbart anzusehen, sobald sie von der Stadt Cloppenburg bestätigt werden.
Werden Kurseinheiten/Kurse/Termine seitens des Kunden gekündigt/storniert oder nimmt der Kunde, gleich aus welchem Grund, nicht am Kurs/an Kurseinheiten/am Termin teil, ohne dass die Stadt Cloppenburg dies zu vertreten hat, so ist die Stadt Cloppenburg berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, wobei die Stadt Cloppenburg das anrechnet, was die Stadt Cloppenburg infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft hätte erwerben können oder erworben hat. Es wird daher vermutet, dass der Stadt Cloppenburg folgende Pauschale auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung zusteht:
Bei Stornierungen zwischen 8 und 20 Tage vor dem vereinbarten Termin steht der Stadt Cloppenburg 50 % des vereinbarten Entgelts zu.
Bei Kündigung weniger als 8 Tage vor dem vereinbarten Termin steht der Stadt Cloppenburg 100 % des vereinbarten Entgelts zu.
Bei Stornierung von länger als 21 Tage vor dem gebuchten Termin ist die
Stornierung kostenfrei.
Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, der Stadt Cloppenburg
nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die
vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung
der Leistung stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde
nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
Stornierungen sind in Textform per E-Mail oder per Post unter Angabe der
Buchungsnummer und mit Angabe einer Bankverbindung zu erklären.
E-Tickets sind von der Rückgabe und Erstattung ausgeschlossen, sofern nicht
gesetzliche Rücktritts- oder Kündigungsrechte zwingend bestehen. Dies gilt auch
für den Fall, dass der Eintritt aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B.
Nichterscheinen oder verspätetes Erscheinen) nicht oder nicht vollständig genutzt
Wird.
Kann der Teilnehmer aus Krankheitsgründen an einer oder mehreren
Kurseinheiten nicht teilnehmen, behält sich die Stadt Cloppenburg vor, dem
Teilnehmer ggf. einen Nachholtermin in einem adäquaten
Kurs/Wellnessanwendungen anzubieten. Dies erfolgt, sofern dazu innerhalb von
vier Wochen Kapazitäten bestehen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Diese Klausel gilt nicht für E-Tickets.
Höhere Gewalt
Die Stadt Cloppenburg haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder Leistungsverzögerungen oder für Schließung des Bades, soweit diese durch
Höhere Gewalt (z.B. zivile Unruhen, Terrorakte, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Energie- und Rohstoffknappheit, Stromausfälle, Unfälle, Pandemien) sowie dieser gleichstehende unverschuldete Betriebsbehinderungen (bspw. Streik/Aussperrungen, Unfälle, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von evtl. notwendigen behördlichen Genehmigungen, Transportengpässe oder -hindernisse, Maschinenschäden, Schäden durch Feuer/Wasser) verursacht worden sind
Virus- und sonstige, auch nicht-technische Angriffe Dritter auf das System von der Stadt Cloppenburg erfolgen, gleichwohl die Stadt Cloppenburg die dem Stand der Technik entsprechenden Schutzmaßnahmen ergriffen hat und
Hindernisse aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, verursacht worden sind
Behördlichen Anordnungen unmöglich werden (hiervon umfasst sind insbesondere Anordnungen nach IfSG, Anordnungen der Untersagung der gewerblichen Durchführung, Anordnung von Sperrzeiten, sonstige Anordnungen, die eine Durchführung rechtlich oder tatsächlich unmöglich machen bzw. die eine Durchführung unzumutbar machen)
die die Stadt Cloppenburg nicht zu vertreten hat.
Im Falle einer nicht von der Stadt Cloppenburg zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der Leistung infolge der vorgenannten Ereignisse wird der Kunde unverzüglich über die fehlende Leistungsmöglichkeit unterrichtet. Sofern solche Ereignisse der Stadt Cloppenburg die Leistung unmöglich macht und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Stadt Cloppenburg zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, soweit die Stadt Cloppenburg nicht das Beschaffungsrisiko übernommen hat. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
Ist ein Leistungstermin verbindlich vereinbart und wird aufgrund von oben genannten Ereignissen der vereinbarte Leistungstermin um mehr als 3 Tage überschritten oder ist bei unverbindlichem Leistungstermin das Festhalten am Vertrag aufgrund der oben genannten Ereignisse für den Kunden objektiv zumutbar, ist der Kunde nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts wird die bereits erbrachte Leistung unverzüglich erstattet.
Gerät die Stadt Cloppenburg mit einer Leistung in Verzug oder wird eine Leistung, gleich aus welchem Grund unmöglich, so ist die Haftung seitens der Stadt Cloppenburg auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
Mängelrechte
Bei einem Sach- und Rechtsmangel gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts Abweichendes vereinbart wird.
Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten außerdem die Bestimmungen der Ziffer 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Haftung
Allgemeines
Für eine Haftung der Stadt Cloppenburg auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
Die Stadt Cloppenburg haftet für Schäden unbeschränkt, soweit diese
auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind
wenn die Stadt Cloppenburg eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen hat
für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind
für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder
auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen
Die Haftung für einfache und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist zudem auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung der Kunde bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen rechnen musste und soweit nicht zugleich ein anderer der oben genannten Ausnahmefälle vorliegt.
Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsabschluss, ausgeschlossen.
Die verschuldensunabhängige Haftung der Stadt Cloppenburg nach § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB für bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, der Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren sich die Stadt Cloppenburg zur Vertragserfüllung bedient.
Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Die Stadt Cloppenburg übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände des Kunden. Der Kunde ist für seine mitgebrachten Gegenstände und seine Bekleidung selbst verantwortlich.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Haftung wegen Verzug
Außerhalb in den Fällen der Ziffer 10 wird die Haftung von der Stadt Cloppenburg wegen Verzugs für den Schadensersatz neben der Leitung auf insgesamt 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 5 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind - auch nach Ablauf durch den Kunden etwa gesetzten Frist zu Leistung – ausgeschlossen. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß Ziffer 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Haftung wegen Unmöglichkeit
Die Stadt Cloppenburg haftet bei Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ihrerseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Stadt Cloppenburg ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der in S. 1 aufgeführten Ausnahmefülle vorliegt. Außerhalb der Fälle des S. 1 und des S. 2 wird die Haftung von der Stadt Cloppenburg wegen Unmöglichkeit auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf insgesamt 5 % des Wertes der Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der Leistung sind – auch nach Ablauf einer der Stadt Cloppenburg etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Dar Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Streitschlichtung/Information nach § 36 VSBG (nur für Verbraucher)
Die Stadt Cloppenburg ist weder bereit noch verpflichtet, am Streitbeteiligungsverfahren teilzunehmen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diesen Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt ebenfalls vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit sich aus dem Recht des Heimatlandes des Verbrauchers keine zwingende Verbraucherschutzvorschriften ergeben, welch vorrangig gelten. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, ist der vorliegende Vertrag so auszulegen, dass der mit ihm verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.
Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz der Stadt Cloppenburg.
Die Zuständigkeitsregelungen der vor genannten Sachverhalten gelten klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen der Stadt Cloppenburg und dem Kunden, die zu außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der VO (EG) führen können. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
Änderung der Vertragsbedingungen
Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, ist die Stadt Cloppenburg berechtigt, diese Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Die Stadt Cloppenburg wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von zwei Wochen bis zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Widerspricht der Kunden nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen als von ihm genehmigt. Die Stadt Cloppenburg wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
14. Haus- und Badeordnung
Die Haus- und Badeordnung der Stadt Cloppenburg (in der zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, derzeit Neufassung vom
18.07.2024) ist Bestandteil des Vertrages. Sie regelt insbesondere Zutritt und
Aufsicht, das Verhalten im Bad, die Sicherheit sowie die Ausübung des
Hausrechts (vgl. dort insbesondere Ziffer 6 „Aufsicht und Hausrecht“). Mit
Abschluss des Vertrages erkennt der Kunde diese Haus- und Badeordnung
an.
Die Haus- und Badeordnung hängt sichtbar im Eingangsbereich
des Soestebades aus. Im Online-Shop unter http://soestebad-cloppenburg.de
ist sie für den Kunden jederzeit abrufbar, abspeicherbar und ausdruckbar. Sie
wird dem Kunden zudem mit Bestellbestätigung in Textform zur Verfügung
gestellt.
Der Verkauf der Eintrittskarten und Nebenleistungen erfolgt im Namen und auf Rechnung der Stadt Cloppenburg (vgl. Ziffer 9.1 der Haus- und Badeordnung).
